Neue kreislauffähige Lösungen brauchen neue rechtliche Rahmenbedigungen. Wie überwindet man derzeitige rechtliche Barrieren?
Neue Lösungen brauchen neue Rahmenbedingungen. Kreislauffähigkeit in allen Prozessen verlangt neues Denken. Viele der Regulatorien müssen und werden teilweise schon von Grund auf überarbeitet. Aktuelle Rahmenbedingungen sind noch nicht dazu geschaffen, Materialien und Werte im Kreis zu führen. Die Erfahrung zeigt, dass wir schnell zum Abfallwirtschafter werden müssen, wenn wir Sekundär-Ressourcen als solche verwerten. Auch die Bauordnung oder die Recyclingbaustoffverordnung hat viele Eigenheiten, die erst gelernt werden müssen, um zu verstehen, wo angesetzt werden muss.
Gleichzeitig hat die Europäische Kommission dazu mit den vielen Einzelpaketen des EU Green Deals und der Kreislaufwirtschaftspakete bereits neue Maßstäbe gesetzt, die sukzessive in alle EU-Länder Einzug finden werden. Dabei geht es um Finanzierung und Steuerung an sich, um Gebäude und Infrastruktur, um Lebensmittel bzw. eine kreislauffähige Bioökonomie, und natürlich um kreislauffähige Städte und Regionen.
Diese Einsichten und Möglichkeiten werden in Übersichten z.B. des Europäischen Umweltbüros oder der Europäische Kommission direkt geteilt, oder Sie können diese auch von Kreislaufwirtschaftsberater:innen erfahren, womöglich direkt auf Ihren Fall abgestimmt.
Für das Projekt Direct Hubs haben wir die aktuelle und absehbare Gesetzeslage recherchiert und in Factsheets zusammengefasst:
Factsheet Lebensmittelverschwendung